Kirchen reichen Verfassungsbeschwerde gegen Ladenöffnung am Sonntag ein

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Kirchen reichen Verfassungsbeschwerde gegen Ladenöffnung am Sonntag ein

Gesichert von http://www.ciw-wirtschaftsnachrichten.de abgerufen am: 18.12.2008

Berlin – Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin haben Verfassungsbeschwerden gegen das Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klagen der Landeskirche und des Erzbistums richten sich gegen die Ladenöffnung an bis zu zehn Sonntagen einschließlich der vier Adventssonntage pro Jahr in Berlin.

„Der Sonn- und Feiertagsschutz ist ein hohes Verfassungsgut und darf um der Menschen willen nicht leichtfertig für ökonomische Belange aufs Spiel gesetzt werden,“ erklärte der Leiter der Rechtsabteilung und Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Burkhard Guntau. Der Sonntag sei als Tag des Gottesdienstes, der Muße und der Besinnung zu erhalten. Mit der Aushöhlung des Sonntagsschutzes, der im Grundgesetz durch Artikel 140 als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung verfassungsrechtlich verbürgt sei, verstoße der Berliner Gesetzgeber nach Überzeugung der Kirchen gegen das Grundgesetz. Besonders eklatant zeige sich der Verfassungsverstoß daran, dass alle Adventssonntage für die Ladenöffnung frei gegeben worden seien. Daraus ergebe sich, dass im Dezember die Freigabe des Sonntags für den Handel die Regel, sein Schutz dagegen die Ausnahme sei, schreibt die EKD in einer Pressemeldung. (12.11.2007)